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Schon seit 1892 werden Blindenführhunde ausgebildet. Als Folge des 1. Weltkrieges mit seinen unzähligen Kriegsopfern erlangte die Hilfe durch Begleithunde eine besondere Bedeutung und neue gesellschaftliche Aufmerksamkeit.

Was ist ein Blindenführhund?

Blindenführhunde sind besonders treue, sensible, auf Gehorsam und Führfähigkeit ausgebildete Gefährten. Sie helfen blinden und schwer sehbehinderten Menschen zu mehr Mobilität, Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag. Für ihre hohe Verlässlichkeit werden diese Blindenführhunde nach strengen Kriterien ausgewählt und ausgebildet. Blindenführhunde sind an ihrem weißen Führgeschirr erkennbar. 

Laut § 39a Bundesbehindertengesetz ist ein Blindenführhund ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung - vor allem im Hinblick auf Gehorsam und Führfähigkeit - besonders zur Unterstützung eines blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eignet. Der Blindenführhund soll den behinderten Menschen im Bereich der Mobilität weitgehend unterstützen, die Wahrnehmungsprobleme blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen ausgleichen und ihnen eine gefahrlose Bewegung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung ermöglichen.

Nach den geltenden Richtlinien muss vor der Zusammenschulung von Hundehalter und Führhund eine Qualitätsbeurteilung, nach der Zusammenschulung eine Teambeurteilung positiv absolviert werden. Die positiv absolvierte Teambeurteilung ist auch die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung.

Was wünschen wir uns in Bezug auf das Verhalten anderer Leute?

Vieles, was für einen Hund im normalen Alltag richtig sein mag, kann für einen Blindenführhund falsch sein, weil es ihn von seiner Aufgabe ablenkt oder dabei behindert. Eine Zusammenstellung von gewünschten Verhaltensweisen findet sich auf der Homepage der Fachgruppe des ÖBSV unter: http://www.blindenfuehrhund.at/

Interesse an einem Blindenführhund?

Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Blindenführhunde-Landesfachgruppenleiter zur Beratung über die Vor- und Nachteile sowie über die Finanzierung eines Blindenführhundes.

Wichtig: Blindenführhundebewerber müssen ihre Mobilität abklären lassen. Ein notwendiges Orientierungs- und Mobilitätstraining (O&M) sollte vor der Zusammenschulung zwischen Hund und Halter stattfinden.

Nach positiver Teambeurteilung ergeben sich Vorteile: Eintragung in den Behindertenpass, Befreiung von der Hundesteuer, kostenlose Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Zutrittserlaubnis in Lebensmittelgeschäften usw.

Österreichische Blindenführhundschulen:

Für den Inhalt verantwortlich:

Christian Gutjahr (Landesfachgruppenleiter für Wien, NÖ u. Burgenland)

Für Anfragen und weitere Informationen:

Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV), Landesgruppe Wien, Niederösterreich und Burgenland

Fachgruppe Blindenführhundehalter (FBH)
Tel.: 01 / 98189-0

Gutjahr Christian

Mobiltelefon: 0664-5183197

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