Finanzielle Unterstützungen für sehbehinderte Menschen
Hier finden Sie einige Beispiele, wo sehgeschädigte Menschen Begünstigungen bekommen können.
Kennen Sie sich im Formulardschungel nicht so recht aus, und sind Sie ein Mitglied der Landesgruppe bzw. möchten eines werden, dann helfen Ihnen gerne unsere qualifizierten Sozialarbeiterinnen, die unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen. Sie arbeiten eng mit dem sozialen Netz der Stadt Wien sowie der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland zusammen und wissen über die Begünstigungen bestens Bescheid. Hilfe gibt es auch beim Ausfüllen der Formulare und bei Behördenwegen.
Zum Download finden Sie nun Informationen zum Behindertenpass neu als pdf (90KB) bzw. Behindertenpass neu als Word-Dokument. (Dies ist ein zusätzlicher Service und steht nicht in Zusammenhang mit unseren Sozialarbeiterinnen)
Autobahnvignette, Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe,...
Informationen: Bundessozialamt, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Telefon: 01/588 31-0,
E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at
Nähere Informationen bei der Bundesgeschäftsstelle des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Telefon: 01/982 75 84-12,
E-Mail: mailto:oebsv.zentrale@aon.at
oder direkt bei der ÖBB unter:
01/93000-36457
Informationen: Bundessozialamt, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Telefon: 01/588 31-0
Beratungszentren "Pflege und Betreuung zu Hause"
Weitere Anbieter:
Rotes Kreuz, Telefon: 01/79 580, Webseite: http://www.roteskreuz.at/
Hilfswerk: Telefon: 01/512 36 61, Webseite: http://www.hilfswerk.at/
usw.
Nur bei dauerhafter Gehbehinderung !
Informationen: FSW - Fahrtendienstbüro, Guglgasse 7-9, 1030 Wien, Telefon: 01/4000-66643
Die Höhe und Bestimmungen sind in jedem Bundesland anders geregelt.
Wien: MA 6, Buchhaltungsabteilung 34, Hermanngasse 24-26, 1070 Wien, Telefon: 01/521 34-07620
Niederösterreich und Burgenland: In Städten mit Bundespolizei - der Magistrat, in Städten ohne Bundespolizei - das Gemeindeamt
Nur geprüfte Blindenführhunde sind befreit
Für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente ausbezahlt. Berufstätige können das Pflegegeld nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz bei der
Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten.
Pflegegeld-Telefon: 0800 20 16 22 (österreichweit)
Blindenschriftsendungen bis zu einem Gewicht von 7 kg sind portofrei, wenn sie für den Inlandspostverkehr mit der Aufschrift „Blindendruck", für den Auslandspostverkehr mit der Aufschrift „Cécogramme" versehen sind. Auch unbeschriebenes Blindenschriftpapier ist unter den oben genannten Richtlinien portofrei.
Tonträgersendungen von und an Blindeninstitutionen sind portofrei.
Antragstellung bei den Krankenkassen. Sämtliche Einkommensnachweise der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen werden herangezogen.
Jeden zweiten Mittwoch im Monat von 10-14 Uhr steht unseren Mitgliedern im Raum NÖ Herr Schaberger bei Fragen bezüglich Rezeptgebühr, Kuraufenthalt oder Krankenkassenbereich zur
Verfügung.
Telefon: 01/981 89-0
Das komplette Einmaleins der Gebührenbefreiung (Checkliste), das aktuelle Formular, die aktuellen Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens etc. finden Sie auf der GIS-Homepage.
Alle Informationen rund um die Gebührenbefreiung erhalten Sie auch unter:
GIS Gebühren Info Service GmbH Postfach 1000, 1051 Wien
Service-Hotline: 0810 00 10 80 (Mo. - Fr. 8-21 Uhr, Sa. 9-17 Uhr)
Fax: 05 0200 DW 300 (österreichweit)
E-Mail: gis.office@orf-gis.at
Informationen auf der Stadt-Wien-Webseite.
Bei bestimmten Voraussetzungen gibt es eine kostenlose Jahresnetzkarte.
Informationen unter: Telefon: 01/7909-105
Städtische Bäder gewähren blinden und sehbehinderten Besuchern bei Vorlage der „Bäderlegitimation mit Jahreswertkarte" eine Ermäßigung. Legitimation und Jahreswertkarte bekommen Sie kostenlos bei den Bäderkassen oder direkt bei der MA 44. Mitzubringen sind ein Bescheid des Sozialamtes und der Blindenausweis.
MA 44Telefon: 60 112 44 119 (Mo. - Fr. 7.30 - 15.30 Uhr)
In der Therme Oberlaa erhalten Sie Ermäßigungen.
Therme OberlaaTelefon: 01/680 09-9600, E-Mail: thermalbad@oberlaa.at
Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche gewähren nach Vorlage des Pflegegeldbescheids Beitragsermäßigungen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Kirchenbeitragsstelle.
Vollblinde Personen zahlen keinen Eintritt. Mitzubringen ist ein Behindertenpass. Gegen Voranmeldung werden Führungen gemacht.
Telefon: 01/877 92 94
Vollblinde Personen sind von der Eintrittsgebühr befreit. Mitzubringen ist ein Behindertenpass. Gegen Voranmeldung gibt es Führungen.
Telefon: 01/877 50 87-406
Angaben ohne Gewähr
Diese Beispiele sind nur ein Auszug aus den verschiedenen Begünstigungen für blinde und sehbehinderte Menschen.