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FinanzenFinanzielle Unterstützungen für sehbehinderte Menschen

Hier finden Sie einige Beispiele, wo sehgeschädigte Menschen  Begünstigungen bekommen können.

Kennen Sie sich im Formulardschungel nicht so recht aus, und sind Sie ein Mitglied der Landesgruppe bzw. möchten eines werden, dann helfen Ihnen gerne unsere qualifizierten Sozialarbeiterinnen, die unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen. Sie arbeiten eng mit dem sozialen Netz der Stadt Wien sowie der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland  zusammen und wissen über die Begünstigungen bestens Bescheid. Hilfe gibt es auch beim Ausfüllen der Formulare und bei Behördenwegen.

Zum Download finden Sie nun Informationen zum Behindertenpass neu als pdf (90KB) bzw. Behindertenpass neu als Word-Dokument.  (Dies ist ein zusätzlicher Service und steht nicht in Zusammenhang mit unseren Sozialarbeiterinnen)

Beispiele bzw. Info-Nummern für Begünstigungen

KFZ-Begünstigungen

Autobahnvignette, Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe,...
Informationen: Bundessozialamt, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Telefon: 01/588 31-0,
E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at

Bundesbahn, Bundesbus
Vorteilsticket der ÖBB für Behinderte

Nähere Informationen bei der Bundesgeschäftsstelle des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Telefon: 01/982 75 84-12,
E-Mail: mailto:oebsv.zentrale@aon.at
oder direkt bei der ÖBB unter:
01/93000-36457

Behindertenpass

Informationen: Bundessozialamt, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Telefon: 01/588 31-0

Website des BASB

Essen auf Rädern / Sozialzentren Wien

Essen auf Rädern des FSW

Beratungszentren "Pflege und Betreuung zu Hause"

Weitere Anbieter:

Rotes Kreuz, Telefon: 01/79 580, Webseite: http://www.roteskreuz.at/
Hilfswerk: Telefon: 01/512 36 61, Webseite: http://www.hilfswerk.at/
usw.

Freizeitfahrtendienst des Fonds Soziales Wien (FSW) 

Nur bei dauerhafter Gehbehinderung ! 

Informationen: FSW - Fahrtendienstbüro, Guglgasse 7-9, 1030 Wien, Telefon: 01/4000-66643

Website des FSW

Hundeabgabe

Die Höhe und Bestimmungen sind in jedem Bundesland anders geregelt.
Wien: MA 6, Buchhaltungsabteilung 34, Hermanngasse 24-26, 1070 Wien, Telefon: 01/521 34-07620
Niederösterreich und Burgenland: In Städten mit Bundespolizei - der Magistrat, in Städten ohne Bundespolizei - das Gemeindeamt

Nur geprüfte Blindenführhunde sind befreit

Pflegegeld

Für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente ausbezahlt. Berufstätige können das Pflegegeld nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten.
Pflegegeld-Telefon: 0800 20 16 22 (österreichweit)

Portobefreiung für Blindenschriftsendungen & Tonträgersendungen

Blindenschriftsendungen bis zu einem Gewicht von 7 kg sind portofrei, wenn sie für den Inlandspostverkehr mit der Aufschrift „Blindendruck", für den Auslandspostverkehr mit der Aufschrift „Cécogramme" versehen sind. Auch unbeschriebenes Blindenschriftpapier ist unter den oben genannten Richtlinien portofrei.

Tonträgersendungen von und an Blindeninstitutionen sind portofrei.

Rezeptgebührbefreiung

Antragstellung bei den Krankenkassen. Sämtliche Einkommensnachweise der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen werden herangezogen.

Angebot für ordentliche Mitglieder aus NÖ:

Jeden zweiten Mittwoch im Monat von 10-14 Uhr steht unseren Mitgliedern im Raum NÖ Herr Schaberger bei Fragen bezüglich Rezeptgebühr, Kuraufenthalt oder Krankenkassenbereich zur Verfügung.
Telefon: 01/981 89-0

Rundfunk- und Fernsehgebührbefreiung und
Telefon-Grundgebühr-Zuschuss
Anträge

Das komplette Einmaleins der Gebührenbefreiung (Checkliste), das aktuelle Formular, die aktuellen Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens etc. finden Sie auf der GIS-Homepage.

Alle Informationen rund um die Gebührenbefreiung erhalten Sie auch unter:

GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien

Service-Hotline: 0810 00 10 80 (Mo. - Fr. 8-21 Uhr, Sa. 9-17 Uhr)
Fax: 05 0200 DW 300 (österreichweit)
E-Mail: gis.office@orf-gis.at

Mobilpass der Stadt Wien 

Informationen auf der Stadt-Wien-Webseite.

Wiener Linien

Bei bestimmten Voraussetzungen gibt es eine kostenlose Jahresnetzkarte.
Informationen unter: Telefon: 01/7909-105

Ermäßigung beim Besuch städtischer Bäder

Städtische Bäder gewähren blinden und sehbehinderten Besuchern bei Vorlage der „Bäderlegitimation mit Jahreswertkarte" eine Ermäßigung. Legitimation und Jahreswertkarte bekommen Sie kostenlos bei den Bäderkassen oder direkt bei der MA 44. Mitzubringen sind ein Bescheid des Sozialamtes und der Blindenausweis.

MA 44
Reumannplatz 23
1100 Wien

Telefon: 60 112 44 119 (Mo. - Fr. 7.30 - 15.30 Uhr)

Ermäßigung im Thermalbad Oberlaa

In der Therme Oberlaa erhalten Sie Ermäßigungen.

Therme Oberlaa
Kurbadstraße 14
1100 Wien

Telefon: 01/680 09-9600, E-Mail: thermalbad@oberlaa.at

Kirchenbeitrag

Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche gewähren nach Vorlage des Pflegegeldbescheids Beitragsermäßigungen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Kirchenbeitragsstelle.

Tiergarten Schönbrunn

Vollblinde Personen zahlen keinen Eintritt. Mitzubringen ist ein Behindertenpass. Gegen Voranmeldung werden Führungen gemacht.
Telefon: 01/877 92 94

Palmenhaus

Vollblinde Personen sind von der Eintrittsgebühr befreit. Mitzubringen ist ein Behindertenpass. Gegen Voranmeldung gibt es Führungen.
Telefon: 01/877 50 87-406

Angaben ohne Gewähr

Diese Beispiele sind nur ein Auszug aus den verschiedenen Begünstigungen für blinde und sehbehinderte Menschen.

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