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Casinos Austria, Erste Bank, Unicredit Bank Austria, Wiener Städtische, Dehner Garten Center
sowie:
Gerhard Blaboll und Uschi Nocchieri präsentieren: "Von Manderln und Weiberln"
Die ultimative Aufarbeitung des ewigen Themas ...
ACHTUNG: Absolut ungeeignet für notorische Zwiderwurzen und frisch Bauchoperierte !
Seit dem 1. Jänner 2012 MÜSSEN Blindenführhunde von den TaxilenkerInnen befördert werden. Diese Regelung konnte der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer-Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW erreichen. Die Tiere müssen auch dann befördert werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Einzige Voraussetzung laut den neuen Bestimmungen: Sie dürfen weder verschmutzt, noch bösartig sein.
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